
Sie
haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen
Vertrag
zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des
Vertragsabschlusses.
Um
Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, Steinbock-Immobilien
e.K., 24326
Ascheberg, Musberg 9, mittels einer eindeutigen Erklärung - z. B. ein
mit der
Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail - über Ihren Entschluss,
diesen
Vertrag zu widerrufen, informieren.
Zur
Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über
die
Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist
absenden.
Damit wir
Ihnen die Informationen auch schon sofort zuschicken können, benötigen
wir aber
noch Ihre Zustimmung.
Sind Sie damit einverstanden, dass wir Ihnen die
Informationen schon vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist
zuschicken und
den Maklervertag somit ausführen?
Bei vollständiger Erfüllung der
Maklertätigkeit erlischt damit Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht.
Vorsorglich haben
wir die Belehrung über Ihr Widerrufsrecht, die Sie mit der Bestätigung
Ihrer Kontaktanfrage bereits per E-Mail erhalten haben, nochmals unten
beigefügt.
Da
die Provision selbstverständlich nur dann anfällt, wenn Sie das Objekt
auch
tatsächlich Kaufen bzw. mieten, bleibt Ihre Anfrage auch bei Einwilligung
zur
sofortigen Maklertätigkeit insoweit unverbindlich.
Bitte
bestätigen Sie per E-Mail, wenn wir für Sie vor Ablauf der
Widerrufsfrist tätig
werden sollen und Sie den oben genannten Hinweis zum erlöschen des
Widerrufsrechts zur Kenntnis genommen haben.
Sobald Ihre Bestätigung vorliegt,
lassen wir Ihnen umgehend detaillierte Informationen zum Objekt
zukommen.
Ansonsten senden
wir Ihnen die
Informationen gerne nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist zu.
Mit
freundlichen Grüßen
Steinbock-Immobilien
e.K.
Musberg 9
24326 Ascheberg
Muster-Widerrufsformular:
(Wenn Sie den
Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie dieses Formular aus und
senden Sie
es zurück.)
Hinweis
auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts:
Ihr
Widerrufsrecht erlischt, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht
haben
und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen haben, nachdem Sie
Ihre
ausdrückliche Zustimmung gegeben haben und
gleichzeitig Ihre Kenntnis
davon
bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung
durch uns verlieren.